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Neues Hinweisgebersystem

Die DPFA Akademiegruppe ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, eine Meldestelle zu schaffen, an die Verstöße gegen bestehende Gesetze gemeldet werden können. Dieser Verpflichtung werden wir mit Start 16.10.2023 nachkommen.

Darüber hinaus sind wir durch das Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, den Schutz von hinweisgebenden Personen über organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Über ein internetbasiertes Hinweisgebersystem, das von einem externen Dienstleister betrieben wird, können Sie Kenntnisse und Anhaltspunkte für Regelverstöße, von denen Sie im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben, melden.

Als Hinweisgeber sind Sie gesetzlich vor Nachteilen geschützt und können auf eine vertrauliche Behandlung der übermittelten Informationen bauen.

Das Hinweisgebersystem bietet optional auch eine anonyme Meldungsabgabe inklusive eines anonymisierten Dialogs. Auch bei Bekanntgabe Ihrer Identität und der Hinterlegung von Kontaktdaten sichert Ihnen unsere Meldestelle, die an einen externen Dienstleister ausgelagert wurde, eine gesetzeskonforme und vertrauliche Behandlung Ihrer Daten zu.

Die Ermöglichung einer Kontaktaufnahme durch unsere Meldestelle kann dabei helfen, die Aufarbeitung des Vorgangs zu beschleunigen und das Fehlverhalten zügig abzustellen. Eine solche Kommunikation ändert nichts an der vertraulichen und gesetzlich geschützten Behandlung Ihrer Identität.

Unter FAQ finden Sie typische Fragen und Antworten zum Thema Hinweisgebersystem, Meldestelle und Hinweisgeberschutz in Deutschland.

FAQ zum neuen Hinweisgebersystem

Sollten Sie beispielsweise Kenntnis über Regelverstöße erlangen, dann zögern Sie nicht unser Hinweisgebersystem zu nutzen.

Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben – auf Wunsch auch anonym.

www.dpfa.solidaris-hinweisgebersystem.de